VR1 2025 73
GR Gerichte
Preisgewichtung bei Winterdienstvergabe
12. August
Sachverhalt
Die Gemeinde vergab fünfjährige Winterdienst- und Schneeräumungsarbeiten im Einladungsverfahren an die Beigeladene; die Beschwerdeführerin wurde Zweitplatzierte. Der Vertrag wurde während des Verfahrens geschlossen, weshalb ein Zuschlag für die vergangenen Winter nicht mehr möglich war.
Erwägungen
• Unter der revidierten IVöB besteht keine starre Mindestgewichtung des Preises von 60 %; massgebend ist die konkrete Ausschreibung und die zu erwartenden Qualitätsunterschiede.
• Die Arbeiten weisen wegen alpiner Bedingungen, mehrjähriger Dauer, Bereitschafts- und Organisationsanforderungen zwar keine vollständige Standardisierung, aber nur einen mittleren bis einfachen Schwierigkeitsgrad auf; die Gewichtung des Preises mit 30 % und der Qualität des Anbieters mit 40 % überschreitet daher das Vergabeermessen sachlich nicht gerechtfertigt.
Entscheid
Die Beschwerde wurde teilweise gutgeheissen: Für die Winter 2026/2027 und 2027/2028 wurde der Zuschlag aufgehoben und die Sache zur neuen Vergabe zurückgewiesen; für die früheren Winter wurde die Rechtswidrigkeit festgestellt.