6B_201/2026
Bundesgericht
Versuchte schwere Körperverletzung; Landesverweisung, Ausschreibung im SIS
26. August
Sachverhalt
Das Obergericht erhöhte die bedingte Freiheitsstrafe wegen versuchter schwerer Körperverletzung auf 14 Monate und ordnete eine fünfjährige Landesverweisung mit SIS-Ausschreibung an. Der Beschwerdeführer bestritt zunächst die Weitergeltung der staatsanwaltschaftlichen Anschlussberufung und eventualiter die Landesverweisung wegen seiner familiären und beruflichen Beziehungen zur Schweiz.
Erwägungen
• Der teilweise Rückzug der Berufung des Privatklägers betraf den Sanktions-, nicht den Schuldpunkt; mangels eindeutigem Rückzug der Hauptberufung fiel die Anschlussberufung der Staatsanwaltschaft nicht dahin.
• Die versuchte schwere Körperverletzung löst grundsätzlich die obligatorische Landesverweisung aus; ein schwerer persönlicher Härtefall lag trotz über zehnjährigem Aufenthalt, Kindern und Partnerschaft nicht vor, da Integration, Sprachkenntnisse und Schuldensituation ungenügend waren, der Beschwerdeführer in Serbien verwurzelt und eine Rückkehr zumutbar war. Zudem überwogen angesichts weiterer Delinquenz und der Rückfallgefahr die öffentlichen Interessen.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen; die fünfjährige Landesverweisung und SIS-Ausschreibung blieben bestehen.