6B_442/2026

Bundesgericht

Strafrecht (allgemein)

Versuchte schwere Körperverletzung, Angriff, Landesverweisung, Willkür; Nichteintreten

7. August

Sachverhalt Das Obergericht Bern verurteilte A.________ wegen versuchter schwerer Körperverletzung und Angriffs zu einer teilbedingten Freiheitsstrafe von 36 Monaten und ordnete eine neunjährige Landesverweisung an. Dagegen erhob er Beschwerde in Strafsachen und verlangte namentlich die Aufhebung beziehungsweise Rückweisung des Urteils sowie eine Strafreduktion. Erwägungen • Die Beschwerde setzt sich weder mit den vorinstanzlichen Erwägungen auseinander noch legt sie substanziiert dar, weshalb Schuldspruch, Sachverhaltsfeststellung, Strafe oder Landesverweisung bundesrechtswidrig sein sollen. • Die blossen Behauptungen und die eigene Sicht auf Sach- und Rechtslage genügen insbesondere den qualifizierten Begründungsanforderungen für Willkürrügen und andere Grundrechtsrügen nicht; deshalb erfolgt das Nichteintreten im Verfahren nach Art. 108 BGG. Entscheid Auf die Beschwerde wird mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten.
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