9C_84/2026

Bundesgericht

Alters- und Hinterlassenenversicherung

Alters- und Hinterlassenenversicherung (Altersleistungen; Kinderrente)

3. August

Sachverhalt Der seit Juli 2023 AHV-altersrentenberechtigte Vater verlangte für seinen 2001 geborenen Sohn eine Kinderrente für März bis Juni 2024. Der Sohn absolvierte vom 11. März bis 19. Juni 2024 ein Werkstattpraktikum als Polymechaniker und begann danach ein Bachelorstudium in Maschinentechnik; Ausgleichskasse und kantonales Gericht verneinten den Anspruch. Erwägungen • Das vom Sohn im Rahmen einer IV-Integrationsmassnahme absolvierte Werkstattpraktikum war gezielt auf das anschliessende Maschinentechnikstudium ausgerichtet, erfüllte dessen reglementarische praktische Zulassungsvorgaben und ist deshalb als einer Ausbildung gleichgestelltes Praktikum anzuerkennen; die gegenteilige Würdigung als blosses Nebenprodukt war offensichtlich unrichtig. • Für den Ausbildungscharakter ist zusätzlich ein durchschnittlicher Ausbildungsaufwand von mindestens 20 Stunden pro Woche erforderlich; dazu fehlten Feststellungen, da das Praktikum höchstens an drei Tagen wöchentlich stattfand und die Tagesstundenzahl ungeklärt war. Entscheid Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen; die Sache wird zur Abklärung des Ausbildungsaufwands und neuer Verfügung an die Ausgleichskasse zurückgewiesen.
Auf bger.ch öffnen →