4A_281/2026
Bundesgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
provisorische Rechtsöffnung
24. Juli
Sachverhalt
Die A.________ SAGL erhob gegen einen ihr von der B.________ SA zugestellten Zahlungsbefehl über Fr. 396.-- Rechtsvorschlag. Das Tessiner Appellationsgericht bestätigte die provisorische Rechtsöffnung lediglich im Umfang von Fr. 331.40; die Schuldnerin focht diesen Entscheid vor Bundesgericht an.
Kernaussagen
• Angesichts des Streitwerts von weniger als Fr. 30'000.-- war einzig die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig; die Beschwerdeführerin hatte daher die Verletzung eines verfassungsmässigen Rechts präzise zu rügen und zu begründen.
• Die Eingabe erschöpfte sich in einer freien Diskussion des Falles und setzte sich mit den kantonalen Erwägungen nicht hinreichend auseinander, ohne eine Verfassungsverletzung darzutun; sie erwies sich daher als offensichtlich unzulässig und aussichtslos.
Entscheid
Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig erklärt; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.