4A_281/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

provisorische Rechtsöffnung

24. Juli

Sachverhalt Die A.________ SAGL erhob gegen einen ihr von der B.________ SA zugestellten Zahlungsbefehl über Fr. 396.-- Rechtsvorschlag. Das Tessiner Appellationsgericht bestätigte die provisorische Rechtsöffnung lediglich im Umfang von Fr. 331.40; die Schuldnerin focht diesen Entscheid vor Bundesgericht an. Kernaussagen • Angesichts des Streitwerts von weniger als Fr. 30'000.-- war einzig die subsidiäre Verfassungsbeschwerde zulässig; die Beschwerdeführerin hatte daher die Verletzung eines verfassungsmässigen Rechts präzise zu rügen und zu begründen. • Die Eingabe erschöpfte sich in einer freien Diskussion des Falles und setzte sich mit den kantonalen Erwägungen nicht hinreichend auseinander, ohne eine Verfassungsverletzung darzutun; sie erwies sich daher als offensichtlich unzulässig und aussichtslos. Entscheid Die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wird als unzulässig erklärt; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wird abgewiesen.
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