5A_118/2026
Bundesgericht
Scheidung (Unterhaltsbeiträge; güterrechtliche Auseinandersetzung)
4. September
Sachverhalt
Im Rahmen ihrer Scheidung machte der Ehemann in seinen ersten Rechtsschriften eine Bankschuld von 315'107 Fr. nicht geltend, obwohl sie in einer eingereichten Steuererklärung aufgeführt war. Er berief sich erst in seinen abschließenden Rechtsschriften darauf; das kantonale Gericht schloss sie daher von der güterrechtlichen Auseinandersetzung aus und rechnete ihm ein hypothetisches Einkommen von 15'000 Fr. pro Monat an, teilweise auch nach der Pensionierung.
Erwägungen
• Nach der Verhandlungsmaxime stellt der Verweis auf Aktenstücke keine hinreichend substanziierte Behauptung dar, wenn weder das Gericht noch die Gegenpartei ohne eingehende Prüfung erkennen können, dass eine bestimmte Schuld von den Errungenschaften abzuziehen ist; eine derart verspätet behauptete Schuld kann nicht als impliziter oder exorbitanter Sachverhalt berücksichtigt werden.
• Die Anrechnung eines hypothetischen Einkommens an einen über 60-jährigen Arzt bleibt zulässig: Sein guter Gesundheitszustand, seine Erfahrung, seine jüngste Wiedereingliederung und seine Verpflichtungen gegenüber drei minderjährigen Kindern erlaubten es, eine verstärkte Erwerbstätigkeit zu verlangen, auch in Teilzeit nach Erreichen des ordentlichen Rentenalters.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf einzutreten ist; der kantonale Entscheid wird bestätigt.