A-4130/2025
Bundesverwaltungsgericht
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Vorsteuerabzug und Holdingstatus
28. August
Sachverhalt
Eine Holdinggesellschaft erhielt Ende 2018 eine Dividende von über 1,5 Mia. Fr. und investierte die Mittel vorwiegend in Wertschriften sowie flüssige Anlagen. Die ESTV korrigierte deshalb für 2019–2022 den Vorsteuerabzug; streitig waren der Holdingstatus, die Zuordnung der Leistungen einer konzernnahen Dienstleisterin zu den 3-Topf-Kategorien und der Korrekturschlüssel.
Erwägungen
• Die Gesellschaft erfüllte 2020–2022 das Holdingkriterium nicht, wonach Beteiligungen oder Beteiligungserträge längerfristig mindestens zwei Drittel der Aktiven oder Erträge ausmachen müssen; massgeblich sind die tatsächlichen Verhältnisse, nicht die Gründe für die Abweichung oder eine hypothetische künftige Entwicklung.
• Die Ermessenskorrektur der ESTV war sachgerecht: Der erhöhte Aufwand der Dienstleisterin durfte mangels Gegenbeweisen überwiegend ausgenommenen Wertschriftentätigkeiten zugeordnet werden; für die gemischt verwendeten Vorsteuern war ein Ansatz von 3‰ des Finanzvermögens vertretbar.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit sie nicht gegenstandslos war; der Eventualantrag auf reformatio in peius wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde.