1C_325/2024

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Zonenplan- und Baureglementsänderung "Brunnmatt" sowie Baubewilligung für Zufahrtsstrasse, Böschungssicherung und Abbruch bzw. Ersatz eines Gebäudes

20. August

Sachverhalt Die Gemeinden Murgenthal und Rothrist fochten die Genehmigung einer Zonenplanänderung und Baubewilligung für ein Warenverteilzentrum in Roggwil an. Das Verwaltungsgericht verneinte ihre Beschwerdelegitimation, obwohl der Zubringerverkehr insbesondere nachts rund 37 zusätzliche Lastwagenfahrten durch ihre Ortszentren verursachen soll. Erwägungen • Gemeinden sind nach Art. 89 Abs. 1 BGG legitimiert, wenn sie durch erhebliche Immissionen in spezifischen, schutzwürdigen Eigeninteressen betroffen sind; bei einer Hauptverkehrsachse mitten durch besiedeltes Gebiet genügt, dass ein nicht unbeachtlicher Teil der Wohnbevölkerung betroffen ist. • Der nächtliche Schwerverkehr und die damit verbundenen Lärmspitzen sind angesichts der deutlich veränderten Verkehrszusammensetzung erheblich; zusätzlich berührt der Verkehr die kommunale Raumplanung, Baupolizei und Verkehrssicherheit, weshalb die ausserkantonalen Nachbargemeinden eigene hoheitliche Interessen geltend machen. Entscheid Die Beschwerde wurde gutgeheissen, der Entscheid insoweit aufgehoben und die Sache zur materiellen Prüfung sowie zur Neuverlegung der vorinstanzlichen Kosten zurückgewiesen.
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