2C_488/2025
Bundesgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung
13. August
Sachverhalt
Der dominikanische Staatsangehörige A.________ heiratete 2017 erneut seine Schweizer Ex-Ehefrau und erhielt 2018 eine Aufenthaltsbewilligung. Nach jahrelangem Sozialhilfebezug, einer formellen Verwarnung und der Trennung im Dezember 2023 verweigerten die kantonalen Behörden die Verlängerung und wiesen ihn weg.
Erwägungen
• Trotz einer mehr als dreijährigen Ehegemeinschaft scheitert der Bewilligungsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG an der gesamthaft misslungenen Integration: Der Beschwerdeführer bezog seit 2018 über Fr. 150'000 Sozialhilfe, war nur kurzfristig erwerbstätig und hatte sich trotz langer Aufenthaltsdauer nicht um Alphabetisierung bemüht; persönliche Einschränkungen änderten daran nichts.
• Die erwachsenen Kinder und Enkelkinder begründen mangels besonderen Abhängigkeitsverhältnisses keinen Anspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG oder Art. 8 EMRK. Eine besondere Gefährdung der Wiedereingliederung in der Dominikanischen Republik war angesichts seiner dort verbrachten Lebensabschnitte nicht ausgewiesen.
Entscheid
Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen.