2C_488/2025

Bundesgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Verlängerung der Aufenthaltsbewilligung

13. August

Sachverhalt Der dominikanische Staatsangehörige A.________ heiratete 2017 erneut seine Schweizer Ex-Ehefrau und erhielt 2018 eine Aufenthaltsbewilligung. Nach jahrelangem Sozialhilfebezug, einer formellen Verwarnung und der Trennung im Dezember 2023 verweigerten die kantonalen Behörden die Verlängerung und wiesen ihn weg. Erwägungen • Trotz einer mehr als dreijährigen Ehegemeinschaft scheitert der Bewilligungsanspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. a AIG an der gesamthaft misslungenen Integration: Der Beschwerdeführer bezog seit 2018 über Fr. 150'000 Sozialhilfe, war nur kurzfristig erwerbstätig und hatte sich trotz langer Aufenthaltsdauer nicht um Alphabetisierung bemüht; persönliche Einschränkungen änderten daran nichts. • Die erwachsenen Kinder und Enkelkinder begründen mangels besonderen Abhängigkeitsverhältnisses keinen Anspruch nach Art. 50 Abs. 1 lit. b AIG oder Art. 8 EMRK. Eine besondere Gefährdung der Wiedereingliederung in der Dominikanischen Republik war angesichts seiner dort verbrachten Lebensabschnitte nicht ausgewiesen. Entscheid Die Beschwerde und das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurden abgewiesen.
Auf bger.ch öffnen →