4A_21/2026
Bundesgericht
vorsorgliche Beweisführung; Zwischenentscheid
21. August
Sachverhalt
In einem eigenständigen Verfahren um vorsorgliche Beweisführung zu Baumängeln liess das Handelsgericht ein Gutachten erstellen. Es wies nachträgliche Erläuterungs- und Ergänzungsfragen teilweise ab und verlangte für weitere Abklärungen einen zusätzlichen Kostenvorschuss.
Erwägungen
• Die Verfügung über abgelehnte Ergänzungsfragen und einen zusätzlichen Kostenvorschuss ist ein Zwischenentscheid nach Art. 93 BGG; weder liegt ein End- noch ein Teilentscheid vor.
• Die Stockwerkeigentümergemeinschaft legte keinen nicht wiedergutzumachenden rechtlichen Nachteil dar: Auch die behauptet unzureichende Prüfung der Geländer könnte später abgeklärt werden; die übrigen Anträge und der Kostenvorschuss wurden insoweit nicht substantiiert. Zudem war die Kritik im Kern bloss inhaltliche Gutachtenskritik.
Entscheid
Auf die Beschwerde in Zivilsachen und die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde nicht eingetreten.