A-1235/2025
Bundesverwaltungsgericht
Amtshilfe bei Verrechnungspreisprüfung
25. August
Sachverhalt
Peru ersuchte die ESTV im Rahmen einer Verrechnungspreisprüfung betreffend eine peruanische Gesellschaft um Verkaufsrechnungen, «Bills of Lading» und weitere Unterlagen der verbundenen Schweizer Gesellschaft. Die ESTV ordnete deren Übermittlung an; die Schweizer Gesellschaft bestritt insbesondere Begründung, Subsidiarität und voraussichtliche Erheblichkeit.
Erwägungen
• Das Ersuchen genügt den Anforderungen des MAC; die peruanischen Angaben sind mangels klarer und entscheidender Widerlegung zu vertrauen, und die vorhandene Mitwirkung bzw. Vorakten schliessen die Subsidiarität nicht aus.
• Rechnungen und Frachtpapiere können konzerninterne Preise sowie Funktionen, Risiken und Warenströme überprüfen und sind deshalb voraussichtlich erheblich; gewöhnliche Geschäftsunterlagen begründen kein geschütztes Geschäftsgeheimnis. Die spätere Veranlagung Perus ändert daran nichts.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die ESTV muss den Spezialitäts- und Geheimhaltungsvorbehalt nach Art. 22 MAC ausdrücklich präzisieren.