4A_520/2025
Bundesgericht
Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; rechtliches Gehör
30. Juli
Sachverhalt
Die Klägerin verlangte in einem ICC-Schiedsverfahren zunächst Informationen zur Bezifferung eines unbezifferten Entschädigungsanspruchs aus einem Beratungs- und Vermittlungsvertrag. Das Schiedsgericht erklärte die Informationsansprüche und den Antrag auf frühzeitige Abweisung sämtlicher Klageansprüche zum Gegenstand von Phase 1, wies danach die Klage mit Rechtskraftwirkung ab und führte Phase 2 nicht durch.
Erwägungen
• Das rechtliche Gehör war nicht verletzt: Die Prozessverfügung unterstellte dem Antrag auf frühzeitige Abweisung ausdrücklich sämtliche Klageansprüche, weshalb die Beschwerdeführerin bereits in Phase 1 ihren Entschädigungsanspruch aus dem Agreement substanziieren und zur Abweisung Stellung nehmen musste; dafür standen ihr mehrere schriftliche Eingaben und ein Hearing offen.
• Da sie nach der verbindlichen Würdigung des Schiedsgerichts nicht einmal ansatzweise darlegte, welche vergütungspflichtigen Tätigkeiten sie erbracht hatte, bestand auch kein materieller Informationsanspruch; die präjudizielle Abweisung der Klage und der Wegfall von Phase 2 waren weder überraschend noch gehörswidrig. Die Kritik zielte unzulässig auf die materielle Würdigung und den Prozesssachverhalt.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.