7B_381/2025
Bundesgericht
Verlängerung der Untersuchungshaft
12. August
Sachverhalt
A.________ befindet sich wegen des Verdachts, im Rahmen einer kriminellen Organisation Drogengelder systematisch entgegengenommen, verschoben und gewaschen zu haben, in Untersuchungshaft. Das Bundesstrafgericht bestätigte deren Verlängerung bis am 3. Juni 2025 und wies zugleich sein Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege und Verbeiständung ab.
Erwägungen
• Aufgrund der noch nicht abgeschlossenen Auswertung umfangreicher Beweismittel, weiterer ungeklärter Kontakte und bevorstehender Einvernahmen bestehen trotz fortgeschrittener Untersuchung konkrete Anhaltspunkte für Kollusionsgefahr; Ersatzmassnahmen vermöchten Absprachen im In- und Ausland nicht wirksam zu verhindern.
• Die Vorinstanz durfte die unentgeltliche Rechtspflege nicht mit bloss pauschaler Begründung als aussichtslos verweigern; sie muss die behauptete Mittellosigkeit prüfen.
Entscheid
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen: Die Haftverlängerung bleibt bestehen, die Abweisung der unentgeltlichen Rechtspflege und Verbeiständung wird aufgehoben und zur neuen Beurteilung zurückgewiesen.