6B_123/2026
Bundesgericht
Entschädigung der amtlichen Verteidigung
29. Juli
Sachverhalt
Dem amtlichen Verteidiger von B.________ wurden für das Berufungsverfahren Fr. 3'404.50 zugesprochen, obwohl er unter anderem 105,10 Stunden von Anwaltspraktikanten geltend gemacht hatte. Er verlangte vor Bundesgericht eine Entschädigung von Fr. 16'346.90.
Erwägungen
• Die kantonale Instanz durfte die geltend gemachten 105,10 Stunden von Praktikanten als für die notwendige Verteidigung nicht erforderlich ausschliessen; ihre Begründung genügte den Anforderungen des rechtlichen Gehörs.
• Die Entschädigung von 16,5 Stunden zum Tarif eines brevetierten Anwalts war trotz Umfang und Komplexität des Falls nicht offensichtlich unzureichend: Die vertiefte Analyse des erstinstanzlichen Urteils war bereits durch die erstinstanzliche Entschädigung abgegolten, und der Beschwerdeführer belegte den zusätzlichen Aufwand nicht konkret.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte.