6B_123/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Entschädigung der amtlichen Verteidigung

29. Juli

Sachverhalt Dem amtlichen Verteidiger von B.________ wurden für das Berufungsverfahren Fr. 3'404.50 zugesprochen, obwohl er unter anderem 105,10 Stunden von Anwaltspraktikanten geltend gemacht hatte. Er verlangte vor Bundesgericht eine Entschädigung von Fr. 16'346.90. Erwägungen • Die kantonale Instanz durfte die geltend gemachten 105,10 Stunden von Praktikanten als für die notwendige Verteidigung nicht erforderlich ausschliessen; ihre Begründung genügte den Anforderungen des rechtlichen Gehörs. • Die Entschädigung von 16,5 Stunden zum Tarif eines brevetierten Anwalts war trotz Umfang und Komplexität des Falls nicht offensichtlich unzureichend: Die vertiefte Analyse des erstinstanzlichen Urteils war bereits durch die erstinstanzliche Entschädigung abgegolten, und der Beschwerdeführer belegte den zusätzlichen Aufwand nicht konkret. Entscheid Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten werden konnte.
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