7B_496/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Nichteintretensverfügung; Unzulässigkeit der Beschwerde in Strafsachen (ungenügende Begründung)

31. Juli

Sachverhalt Die Freiburger Strafkammer erklärte die Beschwerde von A.________ und B.________ gegen eine Nichteintretensverfügung als unzulässig. Die Betroffenen gelangen an das Bundesgericht und ersuchen zudem um vorsorgliche Massnahmen sowie um unentgeltliche Rechtspflege. Erwägungen • Die Beschwerde an das Bundesgericht muss sich in einer den Anforderungen entsprechenden Weise mit den Erwägungen des angefochtenen Entscheids auseinandersetzen; die Beschwerdeführer beschränken sich im Wesentlichen darauf, auf die Sache selbst, den gerügten Kontext und allgemeine Kritik am Justizsystem hinzuweisen. • Sie legen weder dar, inwiefern die kantonale Beurteilung hinsichtlich der Prozessunfähigkeit von Beschwerdeführer 2 noch die fehlende Beschwerdebefugnis von Beschwerdeführer 1 Bundesrecht verletzen würde; auch ihre Rügen der Verletzung des rechtlichen Gehörs sind ungenügend begründet. Entscheid Die Beschwerde in Strafsachen wird als unzulässig erklärt; das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wird gegenstandslos und die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert.
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