6B_209/2025
Bundesgericht
Fahrlässige Brandstiftung; Willkür bei der Sachverhaltsfeststellung
7. August
Sachverhalt
Ein Brand zerstörte eine öffentlich zugängliche Hütte fast vollständig, deren Präsident des Eigentümervereins A.________ war. Nach einer früheren Verurteilung wurde A.________ freigesprochen, weil der konstruktive Mangel des Rauchrohrs nicht erkennbar war und nicht nachgewiesen war, dass die unterlassenen behördlichen Kontrollen ihn aufgedeckt hätten.
Erwägungen
• Die Verurteilung wegen fahrlässiger Brandstiftung setzt einen Kausalzusammenhang zwischen der Verletzung von Sicherheitsvorschriften und dem Brand voraus; es genügt nicht, bauliche Unregelmässigkeiten oder das Fehlen von Zertifizierungen festzustellen.
• Die CARP durfte ohne Willkür annehmen, dass weder die Brandschutzabnahme noch die übrigen Verwaltungsverfahren vernünftigerweise ermöglicht hätten, die ungenügende Isolierung zu entdecken, die sich an der Stelle befand, an der das Rauchrohr durch die Holzdecke führte; die Rügen des Ministero waren teilweise unzulässig und teilweise bloss appellatorisch.
Entscheid
Die Beschwerde des Ministero pubblico wird, soweit darauf einzutreten ist, abgewiesen; der Freispruch wird bestätigt.