7B_865/2025

Bundesgericht

Strafprozess

Erstellung eines DNA-Profils

24. August

Sachverhalt Gegen A.________ läuft wegen eines mutmasslich internationalen Kokainhandels eine Strafuntersuchung. Die Staatsanwaltschaft ordnete zur Abklärung des Umfangs dieses Handels und zum Vergleich mit Spuren auf beschlagnahmten Drogen die Erstellung eines DNA-Profils an; die kantonale Beschwerde blieb erfolglos. Erwägungen • Die DNA-Profilerstellung diente ausschliesslich der Aufklärung der laufenden Strafuntersuchung und stellt deshalb einen Zwischenentscheid dar, der nur bei drohendem nicht wiedergutzumachendem rechtlichem Nachteil anfechtbar ist. • Die nicht invasive Probenahme bewirkt nur einen leichten Grundrechtseingriff; Einwände gegen die Verwertbarkeit des Profils können grundsätzlich später vor dem Sachgericht erhoben werden, weshalb kein irreparabler Nachteil vorliegt. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.
Auf bger.ch öffnen →