7B_865/2025
Bundesgericht
Erstellung eines DNA-Profils
24. August
Sachverhalt
Gegen A.________ läuft wegen eines mutmasslich internationalen Kokainhandels eine Strafuntersuchung. Die Staatsanwaltschaft ordnete zur Abklärung des Umfangs dieses Handels und zum Vergleich mit Spuren auf beschlagnahmten Drogen die Erstellung eines DNA-Profils an; die kantonale Beschwerde blieb erfolglos.
Erwägungen
• Die DNA-Profilerstellung diente ausschliesslich der Aufklärung der laufenden Strafuntersuchung und stellt deshalb einen Zwischenentscheid dar, der nur bei drohendem nicht wiedergutzumachendem rechtlichem Nachteil anfechtbar ist.
• Die nicht invasive Probenahme bewirkt nur einen leichten Grundrechtseingriff; Einwände gegen die Verwertbarkeit des Profils können grundsätzlich später vor dem Sachgericht erhoben werden, weshalb kein irreparabler Nachteil vorliegt.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.