7B_1019/2025
Bundesgericht
Teilaufhebung Ersatzforderung
31. Juli
Sachverhalt
A.________ war zu einer staatlichen Ersatzforderung von Fr. 70'794.70 verurteilt worden, die bei Nachweis von Zahlungen an geschädigte Versicherungen entsprechend reduziert werden sollte. Nach einem Vergleich bezahlte sie C.________ Fr. 11'000.--, verlangte jedoch eine Reduktion um Fr. 19'139.70; die Vorinstanz reduzierte die Ersatzforderung nur um den tatsächlich bezahlten Betrag.
Erwägungen
• Bei einem Vergleich mit der geschädigten Person ist die staatliche Ersatzforderung zur Vermeidung einer Doppelbelastung nur um den Betrag zu reduzieren, den die betroffene Person tatsächlich bezahlt hat; massgebend ist nicht der zivilrechtlich getilgte Forderungsbetrag.
• Der Verzicht der Geschädigten auf weitere Ansprüche bindet den Staat nicht, da der nicht bezahlte Restbetrag als deliktischer Vermögensvorteil abschöpfbar bleibt; eine weitergehende Reduktion würde dem Zweck von Art. 70 f. StGB widersprechen.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die staatliche Ersatzforderung verbleibt bei Fr. 59'794.70.