ATAS/685/2026
GE Cour de justice
Rückzug der Beschwerde in Ergänzungsleistungen
13. August
Sachverhalt
Das SPC verlangte von der Leistungsbezügerin die Rückerstattung von CHF 6'824.- nach Neuberechnung ihrer Ergänzungsleistungen ab dem 1. Juli 2025, aufgrund des Erwerbseinkommens ihres Ehemannes. Nachdem sie mit dem SPC eine Zahlungsvereinbarung getroffen hatte, ersuchte sie darum, das Verfahren nicht weiterzuführen.
Erwägungen
• Der Rückzug der Beschwerde beendet das Verfahren gemäss Art. 89 Abs. 1 LPA; das Gericht nimmt davon Kenntnis, ohne über die Begründetheit der Rückerstattung zu befinden.
• Die Sache wird abgeschrieben; dieser Entscheid kann gestützt auf Art. 133 Abs. 4 lit. a LOJ durch einen Einzelrichter ergehen.
Entscheid
Der Rückzug der Beschwerde wird festgestellt und die Sache wird abgeschrieben.