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6B_718/2024

Bundesgericht

Straftaten

Verletzung der Mitwirkungspflichten, Strafbefreiung; Willkür

Veröffentlicht am 5. August

Entschieden am 13. Juli

Der Volltext wird in der Originalsprache angezeigt (Deutsch).

Bundesgericht
Tribunal fédéral
Tribunale federale
Tribunal federal
6B_718/2024
Urteil vom 13. Juli 2026
I. strafrechtliche Abteilung
Besetzung
Bundesrichter Muschietti, Präsident,
Bundesrichterin Wohlhauser,
Bundesrichter Glassey,
Gerichtsschreiberin Andres.
Verfahrensbeteiligte
A.________,
vertreten durch Rechtsanwältin Michelle Vollenweider,
Beschwerdeführerin,
gegen
Oberstaatsanwaltschaft des Kantons Luzern, Postfach 3439, 6002 Luzern,
Beschwerdegegnerin.
Gegenstand
Verletzung der Mitwirkungspflichten, Strafbefreiung; Willkür,
Beschwerde gegen das Urteil des Kantonsgerichts Luzern, 2. Abteilung, vom 12. Juli 2024 (4M 23 63).
Sachverhalt:
A.
Das Kantonsgericht Luzern sprach A.________ am 23. September 2021 in Bestätigung des Urteils des Bezirksgerichts Hochdorf vom 16. Dezember 2020 der mehrfachen Tierquälerei durch Vernachlässigung, der Missachtung von Vorschriften über die Tierhaltung, des Ungehorsams gegen eine amtliche Verfügung, der Hinderung einer Amtshandlung und der Verweigerung der Mitwirkung nach § 20 Abs. 1 lit. b sowie lit. d i.V.m. Abs. 2 der Kantonalen Tierschutzverordnung des Kantons Luzern vom 18. Mai 2010 (TSchV/LU; SRL 728) schuldig. Es verurteilte sie zu einer bedingten Geldstrafe von 60 Tagessätzen zu je Fr. 60.-- und einer Busse von Fr. 800.--, auferlegte ihr die Kosten und regelte die Entschädigungsfolgen.
Das Bundesgericht hiess die von A.________ hiergegen erhobene Beschwerde in Strafsachen am 12. Mai 2023 gut, soweit es darauf eintrat, hob das kantonsgerichtliche Urteil auf und wies die Sache zur neuen Beurteilung an das Kantonsgericht zurück (Verfahren 6B_194/2022).
B.

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