603 2026 22

FR Kantonsgericht

Strassenbau und Strassenverkehr

Verspätete Beschwerde gegen Entzug des Führerausweises

10. August

Sachverhalt Die OCN verfügte am 9. Dezember 2025 den definitiven Führerausweisentzug. Die eingeschriebene Sendung wurde nach erfolgloser Zustellung am 22. Januar 2026 zur Abholung gemeldet, am 29. Januar 2026 fiktional zugestellt und die Verfügung am 10. Februar 2026 nochmals per A+ übermittelt; der Beschwerdeführer reichte seine Beschwerde am 12. März 2026 ein. Erwägungen • Die 30-tägige Beschwerdefrist begann am 30. Januar 2026 und endete wegen des Wochenendes am 2. März 2026; die Beschwerde war somit verspätet. • Auf die unrichtige E-Mail einer OCN-Mitarbeiterin durfte sich der anwaltlich vertretene Beschwerdeführer nicht berufen: Die Begleitschreiben erklärten die fingierte Zustellung, die Rechtskenntnis des Anwalts schloss eine grobe prozessuale Nachlässigkeit aus, und die Mitarbeiterin war für eine verbindliche Zusicherung zur Frist nicht zuständig. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.
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