6B_760/2024
Bundesgericht
Gewerbsmässiger Betrug, mehrfache Urkundenfälschung; Verjährung; Schadenersatz; Ersatzforderung; Willkür, rechtliches Gehör
21. Juli
Sachverhalt
A.________ war als angestellter Rechtsanwalt und «Salaried Partner» tätig, leitete Kanzleikunden für Offshore-Dienstleistungen an seine panamaische Gesellschaft H.________ weiter und vereinnahmte dafür insgesamt Fr. 3'981'699.95, ohne die Kanzlei zu informieren oder die Beträge herauszugeben. Das Obergericht verurteilte ihn wegen gewerbsmässigen Betrugs und mehrfacher Urkundenfälschung und setzte Schadenersatz sowie eine Ersatzforderung herab.
Erwägungen
• Die über die eigene Gesellschaft vereinnahmten Honorare unterstanden Art. 321b OR, weil A.________ ausschliesslich Kanzleikunden betreute und dafür Kanzleipersonal, -räume und -infrastruktur einsetzte; seine Stellung als weitgehend autonomer «Salaried Partner» begründete zudem eine Garantenpflicht für das Arbeitgebervermögen, sodass das Verschweigen der Einnahmen gewerbsmässigen Betrug durch Unterlassen erfüllte.
• Betrug durch Unterlassen ist kein Dauerdelikt: Die Verjährung beginnt für jede Zahlung, sobald die nach Art. 321b OR sofort geschuldete Information und Herausgabe unterbleibt; vor dem 11. November 2006 vollendete Vorwürfe sind daher verjährt.
• Die Vorinstanz verletzte das rechtliche Gehör, indem sie weitere behauptete Kundengelder und eine mögliche Verrechnung mit Bonusansprüchen nicht prüfte; Schaden, Zivil- und Ersatzforderungen sind deshalb neu zu berechnen.
Entscheid
Die Beschwerde von A.________ wird teilweise gutgeheissen und die Sache zur Neubeurteilung zurückgewiesen; die Beschwerde der Privatklägerschaft wird abgewiesen.