1C_411/2025
Bundesgericht
Raumplanung und öffentliches Baurecht
Baubewilligung; Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage
17. Juli
Sachverhalt
Swisscom beantragte den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in Büren an der Aare mit neun neuen Antennen, darunter drei adaptive 5G-Antennen, ohne Anwendung eines Korrekturfaktors. Die Baubewilligung wurde nach Ergänzung um Abnahmemessungen kantonal bestätigt.
Kernaussagen
• Massgeblich ist die im Standortdatenblatt deklarierte, nicht die technisch maximal mögliche Sendeleistung; deshalb waren weder eine technische Bestätigung des Herstellers noch eine Gehörsverletzung durch die Abweisung entsprechender Beweisanträge gegeben.
• Die METAS-Messmethoden und Qualitätssicherungssysteme sind auch bei adaptiven Antennen tauglich; die Worst-Case-Beurteilung sowie die Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform, und es bestand kein Anlass zur Änderung der gefestigten Rechtsprechung.
• Der nicht beantragte Korrekturfaktor lag ausserhalb des Streitgegenstands; seine spätere Aufschaltung würde ein ordentliches Baugesuch voraussetzen, begründet aber nicht die Rechtswidrigkeit der hier bewilligten Anlage.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.