1C_411/2025

Bundesgericht

Raumplanung und öffentliches Baurecht

Baubewilligung; Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage

17. Juli

Sachverhalt Swisscom beantragte den Umbau einer bestehenden Mobilfunkanlage in Büren an der Aare mit neun neuen Antennen, darunter drei adaptive 5G-Antennen, ohne Anwendung eines Korrekturfaktors. Die Baubewilligung wurde nach Ergänzung um Abnahmemessungen kantonal bestätigt. Kernaussagen • Massgeblich ist die im Standortdatenblatt deklarierte, nicht die technisch maximal mögliche Sendeleistung; deshalb waren weder eine technische Bestätigung des Herstellers noch eine Gehörsverletzung durch die Abweisung entsprechender Beweisanträge gegeben. • Die METAS-Messmethoden und Qualitätssicherungssysteme sind auch bei adaptiven Antennen tauglich; die Worst-Case-Beurteilung sowie die Anlagegrenzwerte der NISV sind rechtskonform, und es bestand kein Anlass zur Änderung der gefestigten Rechtsprechung. • Der nicht beantragte Korrekturfaktor lag ausserhalb des Streitgegenstands; seine spätere Aufschaltung würde ein ordentliches Baugesuch voraussetzen, begründet aber nicht die Rechtswidrigkeit der hier bewilligten Anlage. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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