7B_875/2026
Bundesgericht
Verlängerung der Untersuchungshaft
7. August
Sachverhalt
Gegen A.________ läuft wegen schwerer Betäubungsmitteldelikte und weiterer Delikte eine Strafuntersuchung; bei ihm wurden 404,7 g Kokain mit über 75 % Reinheitsgrad sichergestellt. Er befindet sich seit September 2025 in Untersuchungshaft, die zuletzt bis 15. Juni 2026 verlängert wurde; das Obergericht bestätigte die Haft wegen dringenden Tatverdachts und Fluchtgefahr.
Erwägungen
• Verweise auf frühere Haftentscheide sind zulässig, wenn sich die Verhältnisse nicht wesentlich verändert haben; eine allfällige knappe Begründung des Zwangsmassnahmengerichts wurde durch die umfassende Prüfung des Obergerichts geheilt.
• Der fortbestehende dringende Verdacht eines qualifizierten Betäubungsmitteldelikts genügt als allgemeiner Haftgrund; rund 303 g reines Kokain, der Verdacht bandenmässigen Vorgehens, die drohende Landesverweisung und die Auslandbezüge begründen gesamthaft erhebliche Fluchtgefahr.
• Meldepflicht, Eingrenzung, Kontaktverbot und eine nicht näher substantiierte Kaution von Fr. 30'000.-- vermögen die erhebliche Fluchtgefahr nicht gleich wirksam wie Untersuchungshaft zu bannen.
Entscheid
Die Beschwerde gegen die Verlängerung der Untersuchungshaft wird abgewiesen.