7B_868/2025
Bundesgericht
Sistierung
8. September
Sachverhalt
Nach einem Online-Anlage- und Liebesbetrug mit einem Schaden von rund Fr. 85'000 eröffnete die Staatsanwaltschaft eine Untersuchung gegen Unbekannt. Wegen fiktiver Identitäten, mehrerer Plattformen und ins Ausland weitergeleiteter Gelder sistierte sie das Verfahren mangels erfolgversprechender Ermittlungsansätze; das Obergericht bestätigte dies.
Erwägungen
• Die Sistierung nach Art. 314 Abs. 1 lit. a StPO ist trotz des Vorrangs des Beschleunigungsgebots zulässig, wenn die komplexe, international verschachtelte Vorgehensweise eine Identifizierung der Täterschaft faktisch beinahe unmöglich erscheinen lässt und weitere Ermittlungen voraussichtlich nur zu weiteren fiktiven Identitäten führen.
• Ob wegen des kaum bloss vorübergehenden Verfahrenshindernisses statt einer Sistierung eine Einstellung hätte erfolgen müssen, liess das Bundesgericht offen, da es über die Parteibegehren hinaus nicht entscheiden durfte; eine Verletzung des Beschleunigungsgebots lag angesichts des bisherigen Zeitablaufs nicht vor.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die unentgeltliche Rechtspflege wurde gewährt.