4A_278/2026

Bundesgericht

Vertragsrecht

Mietvertrag

6. August

Sachverhalt Die Klägerin focht beim Obergericht eine Verfügung des Bezirksgerichts an, mit der ihr ein Gerichtskostenvorschuss auferlegt worden war; auf ihre Beschwerde trat das Obergericht nicht ein. Ihre anschliessende Eingabe an das Obergericht wurde dem Bundesgericht weitergeleitet, worauf dieses eine klare Erklärung über den Beschwerdewillen verlangte. Kernaussagen • Die Eingabe der Klägerin vom 28./29. Juni 2026 enthielt keine klare und eindeutige Erklärung, dass sie den obergerichtlichen Beschluss beim Bundesgericht anfechten wolle. • Das Bundesgericht musste seine Aufforderung zur Klarstellung nicht auch an Rafik Benteboula richten, da die Klägerin weder die Klage noch die kantonale Eingabe gemeinsam mit ihm eingereicht hatte und er am kantonalen Verfahren nicht beteiligt war. Entscheid Das Verfahren wurde als erledigt abgeschrieben.
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