4A_441/2026

Bundesgericht

Vertragsrecht

Arbeitsvertrag

11. September

Sachverhalt Der Beschwerdeführer erhob beim Bundesgericht Beschwerde gegen einen Entscheid der Schlichtungsbehörde des Zivilgerichts des Kantons Basel-Stadt in einer arbeitsrechtlichen Angelegenheit. Erwägungen • Die Beschwerde in Zivilsachen ist nur gegen Entscheide letzter kantonaler Instanzen sowie bestimmter Bundesgerichte zulässig; die kantonale Schlichtungsbehörde ist keine solche Instanz. • Auf die deshalb offensichtlich unzulässige Beschwerde ist im vereinfachten Verfahren nicht einzutreten. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten; es werden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigung zugesprochen.
Auf bger.ch öffnen →