B-332/2024
Bundesverwaltungsgericht
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht
Markenähnlichkeit und Verwechslungsgefahr
18. August
Sachverhalt
Die Inhaberin der älteren Marke «Club» für optische Apparate widersprach der jüngeren Marke «LensClub» für Kontaktlinsen, Pflegemittel sowie Anpassungs- und Untersuchungsdienstleistungen. Das IGE widerrief die jüngere Marke in diesem Umfang; die Widerspruchsgegnerin erhob Beschwerde und hatte sich zuvor im Widerspruchsverfahren nicht vernehmen lassen.
Erwägungen
• Das Ausbleiben einer Stellungnahme lässt die Parteistellung und damit die formelle Beschwer nicht entfallen; die Beschwerdegegnerin war zur Beschwerde legitimiert.
• Kontaktlinsen, deren Pflegemittel sowie die entsprechenden Anpassungs- und Untersuchungsdienstleistungen sind mit «optischen Apparaten, insbesondere Ferngläsern» gleichartig, namentlich wegen Zweck, Vertriebswegen, Beratungsbedarf und einheitlichem Leistungspaket.
• «LensClub» übernimmt «Club» vollständig; «Lens» wirkt im betroffenen Bereich beschreibend beziehungsweise schwach und präzisiert den Sinngehalt, weshalb trotz erhöhter Aufmerksamkeit eine Verwechslungsgefahr besteht.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen und der Widerruf der jüngeren Marke bestätigt.