VA 25 4

NW Gerichte

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

Bemessung von Wasser- und Abwasseranschlussbeiträgen

5. August

Sachverhalt Eine AG errichtete eine Wohnüberbauung mit zwölf Mehrfamilienhäusern und zwei Einstellhallen. Die Gemeinde setzte die definitiven Wasser- und Abwasseranschlussbeiträge auf je Fr. 830'580 fest, berechnet mit 2 % des von der Sachversicherung ermittelten Gebäudeversicherungswerts; dieser lag wegen eines Zuschlags 18 % über den effektiven Baukosten. Erwägungen • Die reglementarische Bemessung nach dem verbindlich festgelegten Gebäudeversicherungswert ist gesetzmässig; individuelle Mehrkosten, Gestaltungsplanvorgaben sowie Tiefgaragen und aufwendige Hangerschliessungen rechtfertigen bei einer ortsüblichen Wohnüberbauung keine Reduktion, solange kein aussergewöhnliches Missverhältnis zum Nutzungspotenzial besteht. • Das Kostendeckungsprinzip ist auf Ebene des gesamten Verwaltungszweigs anhand einer mehrjährigen Gesamtbetrachtung zu prüfen; die geringfügige Überdeckung bei Wasser (7,41 %) und die Unterdeckung bei Abwasser verletzen es nicht. Auch das Verursacher- und Gleichbehandlungsprinzip sind gewahrt. Entscheid Die Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen; die bestätigten Anschlussbeiträge blieben bestehen.
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