VA 25 4
NW Gerichte
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Bemessung von Wasser- und Abwasseranschlussbeiträgen
5. August
Sachverhalt
Eine AG errichtete eine Wohnüberbauung mit zwölf Mehrfamilienhäusern und zwei Einstellhallen. Die Gemeinde setzte die definitiven Wasser- und Abwasseranschlussbeiträge auf je Fr. 830'580 fest, berechnet mit 2 % des von der Sachversicherung ermittelten Gebäudeversicherungswerts; dieser lag wegen eines Zuschlags 18 % über den effektiven Baukosten.
Erwägungen
• Die reglementarische Bemessung nach dem verbindlich festgelegten Gebäudeversicherungswert ist gesetzmässig; individuelle Mehrkosten, Gestaltungsplanvorgaben sowie Tiefgaragen und aufwendige Hangerschliessungen rechtfertigen bei einer ortsüblichen Wohnüberbauung keine Reduktion, solange kein aussergewöhnliches Missverhältnis zum Nutzungspotenzial besteht.
• Das Kostendeckungsprinzip ist auf Ebene des gesamten Verwaltungszweigs anhand einer mehrjährigen Gesamtbetrachtung zu prüfen; die geringfügige Überdeckung bei Wasser (7,41 %) und die Unterdeckung bei Abwasser verletzen es nicht. Auch das Verursacher- und Gleichbehandlungsprinzip sind gewahrt.
Entscheid
Die Beschwerde wurde vollumfänglich abgewiesen; die bestätigten Anschlussbeiträge blieben bestehen.