7F_21/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Revisionsgesuch betreffend die Urteile 7F_58/2025 vom 17. März 2026 des Schweizerischen Bundesgerichts und 7B_577/2025 des Schweizerischen Bundesgerichts vom 13. Oktober 2025

7. September

Sachverhalt A.________ ersucht um Revision zweier bundesgerichtlicher Urteile, mit denen die Aufrechterhaltung von Beschlagnahmen bestätigt worden war, und beruft sich dabei insbesondere auf eine Mitteilung über den Abschluss der Untersuchung, einen Widerspruch betreffend Diamanten, den Rückzug von Strafanträgen sowie Verfahrensmängel. Er ersucht zudem um unentgeltliche Rechtspflege. Erwägungen • Soweit sich das Gesuch gegen das Urteil 7B_577/2025 richtet, ist es verspätet und nennt weder das Datum der Entdeckung der angeblich unbeachteten Tatsachen noch den geltend gemachten Revisionsgrund; die Begründungsanforderungen sind daher nicht erfüllt. • Das Gesuch bezeichnet auch keinen eigenständigen Revisionsgrund in Bezug auf das Urteil 7F_58/2025 und wiederholt im Wesentlichen bereits beurteilte Rügen; die Unzufriedenheit mit der getroffenen Lösung stellt keinen Revisionsgrund dar. Entscheid Das Revisionsgesuch wird als unzulässig erklärt, die unentgeltliche Rechtspflege wird verweigert und die Gerichtskosten von 600 Franken werden dem Gesuchsteller auferlegt.
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