ACJC/1324/2026
GE Cour de justice
Immaterialgüter-, Wettbewerbs- und Kartellrecht
Streichung einer Erwähnung und superprovisorische Massnahmen
4. August
Sachverhalt
A______ hatte für das Medium E______ eine Video-Untersuchung geschrieben, präsentiert, realisiert und produziert. Nachdem B______ die Videobeschreibung um «Concept et recherche initiale : R______» ergänzt hatte, verlangte A______ superprovisorisch deren Entfernung und weitere Verbote wegen einer behaupteten Beeinträchtigung ihrer Urheber- und Berufsreputation.
Erwägungen
• Die besondere Dringlichkeit für superprovisorische Massnahmen war nicht glaubhaft gemacht: A______ zeigte weder eine fortschreitende schwer wiedergutzumachende Rufschädigung noch einen bereits offensichtlichen Schaden auf.
• Die Ergänzung erwähnte kein Plagiat; zudem waren Schreiben, Präsentation, Recherche, Realisierung, Montage und Produktion A______ zugeschrieben. Die umstrittene Bedeutung der Platzierung und des Inhalts der Ergänzung erforderte zunächst die Anhörung von B______.
Entscheid
Das Gesuch um superprovisorische Massnahmen wurde abgewiesen; B______ erhielt zehn Tage zur schriftlichen Stellungnahme zum Gesuch um vorsorgliche Massnahmen.