5A_680/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Kostenvorschuss (Errichtung einer Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft)

29. Juli

Sachverhalt Im Verfahren betreffend die Errichtung einer Vertretungs- und Verwaltungsbeistandschaft wurde A.________ für ihr kantonales Rechtsmittel eine Frist zur Zahlung eines Kostenvorschusses von 400 Franken angesetzt und auf die Möglichkeit der unentgeltlichen Rechtspflege hingewiesen. Sie focht diese Verfügung beim Bundesgericht an. Erwägungen • Die Anfechtung der Kostenbevorschussung als Zwischenentscheid setzt voraus, dass die betroffene Person ihre fehlende Zahlungsfähigkeit und das Fehlen der Voraussetzungen für die unentgeltliche Rechtspflege darlegt; diese Darlegung fehlte. • Die Beschwerde war zudem ungenügend begründet, weil A.________ die Curatelle anfocht, obwohl Gegenstand des angefochtenen Entscheids einzig die Kostenbevorschussung war. Entscheid Das Bundesgericht trat auf die Beschwerde nicht ein.
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