2C_704/2025
Bundesgericht
Disziplinarverfahren, öffentliche Urteilsberatung
22. Juli
Sachverhalt
Gegen einen im EU-/EFTA-Anwaltsregister eingetragenen Rechtsanwalt wurde wegen unangemessenen Tons gegenüber Behörde und Gegenanwältin sowie wegen zurzeitiger Niederlegung eines unentgeltlichen Mandats ein Verweis ausgesprochen. Im kantonalen Beschwerdeverfahren verlangte er, die gesetzlich vorgesehene öffentliche Urteilsberatung auszuschliessen, weil sie sein berufliches Ansehen gefährde.
Kernaussagen
• Die kantonal vorgesehene öffentliche Urteilsberatung in einem BGFA-Disziplinarverfahren verstösst weder gegen Art. 49 Abs. 1 BV noch gegen die abschliessende Ordnung der Disziplinarmassnahmen: Sie ist keine mit einer Sanktionspublikation vergleichbare zusätzliche Sanktion und entfaltet eine deutlich geringere Publizitätswirkung.
• Die Beratung greift zwar in die Wirtschaftsfreiheit ein, ist aber gesetzlich vorgesehen, liegt im öffentlichen Interesse und ist verhältnismässig; ein bloss allgemeines berufliches Diskretionsbedürfnis überwiegt die Transparenz- und Kontrollinteressen nicht, zumal das Verfahren anonymisierte Akten betrifft und keine besondere Medienaufmerksamkeit ersichtlich ist.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen.