ZK2 2025 44
SZ Gerichte
Unentgeltliche Rechtspflege im Erbrechtsverfahren
Veröffentlicht am 19. September
Entschieden am 13. Juli
Der Volltext wird in der Originalsprache angezeigt (Deutsch).
Beschluss vom 13. Juli 2026ZK2 2025 44MitwirkendKantonsgerichtsvizepräsident Jonas Rüegg,Kantonsrichter Veronika Bürgler Trutmann und Pius Kistler,Gerichtsschreiberin Cornelia Spörri-Kessler.In SachenA.________,Kläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenC.________,Beschwerdegegner,betreffendunentgeltliche Rechtspflege(Beschwerde gegen die Verfügung des C.________ vom 6. Juni 2025, ZGO 2024 12);-hat die 2. Zivilkammer,nachdem sich ergeben und in Erwägung:1.a) Am 30. September 2024 erhob A.________ (Beschwerdeführer) beim Bezirksgericht Schwyz Klage gegen D.________ (Beklagte 1), E.________ (Beklagter 2) sowie F.________ (Beklagter 3) und beantragte was folgt (Vi-act. 1):1.Es sei der Nachlass des G.________ (nachfolgend „Erblasser“), festzustellen, d. h. es sei festzustellen, dass der Nachlass CHF 359’712, ev. wie viel, umfasst und sich wie folgt zusammensetzt (abschliessende Bezifferung vorbehalten):[…]2.2.1Es sei festzustellen, dass der Kläger Alleinerbe im Nachlass des Erblassers und Alleineigentümer sämtlicher darin enthaltenen Aktiven und Passiven gemäss den Feststellungen nach Rechtsbegehren Ziffer 1 ist.2.2Eventualiter zu Rechtsbegehren Ziffer 2.1 hiervor sei der Nachlass des am ________ verstorbenen G.________ zu teilen, wobei:[…]3.[Anweisung an Grundbuchamt]4.[Anweisung an H.________ AG (Bank I)]5.[Auskunftsbegehren]6.Alles unter Kosten- und Entschädigungsfolgen (zzgl. MwSt.) zulasten der Beklagten.Gleichzeitig stellte er die folgenden Verfahrensanträge:[Gelegenheit Ergänzung sowie Aktualisierung und abschliessende Bezifferung der Rechtsbegehren Ziffer 1 und 2 im Sinne von
Mitwirkend
Kantonsgerichtsvizepräsident Jonas Rüegg,Kantonsrichter Veronika Bürgler Trutmann und Pius Kistler,Gerichtsschreiberin Cornelia Spörri-Kessler.
In Sachen
A.________,Kläger und Beschwerdeführer,vertreten durch Rechtsanwältin B.________,gegenC.________,Beschwerdegegner,
betreffend
unentgeltliche Rechtspflege
[Gelegenheit Ergänzung sowie Aktualisierung und abschliessende Bezifferung der Rechtsbegehren Ziffer 1 und 2 im Sinne von
Referenzen
In diesem Entscheid wurden noch keine Zitate gefunden.