2C_460/2026

Bundesgericht

Bürgerrecht und Ausländerrecht

Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (Wiedererwägungsgesuch); Kostenvorschuss

7. September

Sachverhalt Das Verwaltungsgericht setzte A.________ für sein Verfahren betreffend Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einen Kostenvorschuss von Fr. 2'070.-- an und bewilligte Ratenzahlung. Nach Einreichung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege nahm es die Zahlungsfrist einstweilen ab. A.________ focht die Kostenvorschussverfügungen beim Bundesgericht an. Erwägungen • Gegenstand des bundesgerichtlichen Verfahrens war ausschliesslich die Pflicht zur Leistung des Kostenvorschusses, nicht der Aufenthaltsstatus oder der weitere Verbleib in der Schweiz. • Durch die einstweilige Abnahme der Zahlungsfrist entfiel das aktuelle praktische Interesse an der Beschwerde während des bundesgerichtlichen Verfahrens; diese wurde deshalb gegenstandslos und im einzelrichterlichen Verfahren abgeschrieben. Entscheid Das Verfahren wurde als gegenstandslos abgeschrieben; es wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.
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