2C_460/2026
Bundesgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA (Wiedererwägungsgesuch); Kostenvorschuss
7. September
Sachverhalt
Das Verwaltungsgericht setzte A.________ für sein Verfahren betreffend Aufenthaltsbewilligung EU/EFTA einen Kostenvorschuss von Fr. 2'070.-- an und bewilligte Ratenzahlung. Nach Einreichung eines Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege nahm es die Zahlungsfrist einstweilen ab. A.________ focht die Kostenvorschussverfügungen beim Bundesgericht an.
Erwägungen
• Gegenstand des bundesgerichtlichen Verfahrens war ausschliesslich die Pflicht zur Leistung des Kostenvorschusses, nicht der Aufenthaltsstatus oder der weitere Verbleib in der Schweiz.
• Durch die einstweilige Abnahme der Zahlungsfrist entfiel das aktuelle praktische Interesse an der Beschwerde während des bundesgerichtlichen Verfahrens; diese wurde deshalb gegenstandslos und im einzelrichterlichen Verfahren abgeschrieben.
Entscheid
Das Verfahren wurde als gegenstandslos abgeschrieben; es wurden keine Gerichtskosten erhoben und keine Parteientschädigungen zugesprochen.