7B_851/2026

Bundesgericht

Strafprozess

Untersuchungshaft

24. Juli

Sachverhalt A.________ wird wegen achtzehn Einbruchdiebstählen oder -versuchen, die kurz nach seiner Entlassung aus dem Gefängnis begangen worden sein sollen, sowie wegen verschiedener weiterer Straftaten und des täglichen Kokainkonsums untersucht. Nach der Verweigerung seiner Entlassung beantragt er die Unterbringung in einem spezialisierten offenen Heim für Suchtkranke, gegebenenfalls ergänzt durch elektronische Überwachung. Kernaussagen • Es besteht trotz schweizerischer Staatsangehörigkeit eine konkrete Fluchtgefahr, angesichts des Fehlens eines festen Wohnsitzes, der prekären Lebensweise, der für seine Ergreifung erforderlichen Fahndungsmassnahmen, seiner Flucht bei der Festnahme und der möglicherweise hohen Strafe, verstärkt durch einen allfälligen Widerruf seiner bedingten Entlassung. • Die Unterbringung in einem offenen Heim, selbst mit Fussfessel und Mitwirkungspflichten, gewährleistet seine Anwesenheit nicht ausreichend, da er die Institution verlassen, das System ausser Kraft setzen und untertauchen oder die Schweiz verlassen könnte; zudem erweist sich die Haft zeitlich weiterhin als verhältnismässig. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen; die unentgeltliche Rechtspflege wird gewährt.
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