9C_439/2026
Bundesgericht
Öffentliche Finanzen & Abgaberecht
Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau, Steuerperiode 2021
7. August
Sachverhalt
Die Steuerpflichtigen fochten die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern 2021 an. Die Steuerrekurskommission verlangte einen Kostenvorschuss von Fr. 1'200.– und schrieb das Rekursverfahren nach dessen nicht fristgerechter Zahlung ab; vor Bundesgericht beanstandeten die Steuerpflichtigen vor allem die Vermögensbewertung.
Erwägungen
• Streitgegenstand war einzig, ob die Steuerrekurskommission das Rekursverfahren wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses von Fr. 1'200.– gestützt auf kantonales Recht abschreiben durfte; hierfür wäre eine substantiierte Willkürrüge erforderlich gewesen.
• Die Beschwerde setzte sich nicht mit der verfassungsrechtlichen Haltbarkeit dieser Abschreibung auseinander, sondern behandelte überwiegend die materiellen Einwendungen zur Vermögensbewertung; damit fehlte eine rechtsgenügliche Begründung.
Entscheid
Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.