9C_439/2026

Bundesgericht

Öffentliche Finanzen & Abgaberecht

Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Thurgau, Steuerperiode 2021

7. August

Sachverhalt Die Steuerpflichtigen fochten die Veranlagung der Staats- und Gemeindesteuern 2021 an. Die Steuerrekurskommission verlangte einen Kostenvorschuss von Fr. 1'200.– und schrieb das Rekursverfahren nach dessen nicht fristgerechter Zahlung ab; vor Bundesgericht beanstandeten die Steuerpflichtigen vor allem die Vermögensbewertung. Erwägungen • Streitgegenstand war einzig, ob die Steuerrekurskommission das Rekursverfahren wegen Nichtleistung des Kostenvorschusses von Fr. 1'200.– gestützt auf kantonales Recht abschreiben durfte; hierfür wäre eine substantiierte Willkürrüge erforderlich gewesen. • Die Beschwerde setzte sich nicht mit der verfassungsrechtlichen Haltbarkeit dieser Abschreibung auseinander, sondern behandelte überwiegend die materiellen Einwendungen zur Vermögensbewertung; damit fehlte eine rechtsgenügliche Begründung. Entscheid Auf die Beschwerde wurde nicht eingetreten.
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