ATA/836/2026

GE Cour de justice

Gesundheitswesen & soziale Sicherheit

Verweigerung der vorsorglichen Finanzierung einer Ausbildung

11. August

Sachverhalt Der Hospice général verweigerte die Finanzierung der CAS-Ausbildung in energetischer Analyse von Gebäuden im Umfang von CHF 6'000 mit der Begründung, der Beschwerdeführer verfüge weder über die technischen Voraussetzungen noch über die erforderliche Erfahrung und die Ausbildung werde seine Vermittelbarkeit nicht verbessern. Nach seiner Aufnahme durch die Ausbildungsinstitution beantragte der Beschwerdeführer vorsorglich die Übernahme der Kosten, reduziert auf CHF 4'500. Erwägungen • Die beantragte vorsorgliche Massnahme würde das Endurteil vorwegnehmen, indem sie während des Verfahrens den Hauptantrag auf Finanzierung der Ausbildung gewähren würde; sie ist daher grundsätzlich nicht zulässig. • Da die Erfolgsaussichten der Beschwerde prima facie nicht als hinreichend hoch erscheinen, rechtfertigt trotz der geltend gemachten Dringlichkeit kein überwiegendes Interesse eine solche Massnahme. Entscheid Das Gesuch um vorsorgliche Massnahmen wird abgewiesen; über die Kosten wird mit dem Sachurteil entschieden.
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