4D_64/2026

Bundesgericht

Schuldbetreibungs- und Konkursrecht

Definitive Rechtsöffnung

6. August

Sachverhalt Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte die definitive Rechtsöffnung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht. Erwägungen • Die Beschwerde genügte den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht, weshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf sie nicht einzutreten war. Entscheid Auf die Beschwerde wird wegen unzureichender Begründung nicht eingetreten; die unentgeltliche Rechtspflege wird wegen Aussichtslosigkeit verweigert.
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