4D_64/2026
Bundesgericht
Schuldbetreibungs- und Konkursrecht
Definitive Rechtsöffnung
6. August
Sachverhalt
Das Obergericht des Kantons Bern bestätigte die definitive Rechtsöffnung des Regionalgerichts Emmental-Oberaargau. Dagegen erhob der Beschwerdeführer Beschwerde an das Bundesgericht.
Erwägungen
• Die Beschwerde genügte den Begründungsanforderungen nach Art. 42 Abs. 2 und Art. 106 Abs. 2 BGG offensichtlich nicht, weshalb im vereinfachten Verfahren nach Art. 108 Abs. 1 lit. b BGG auf sie nicht einzutreten war.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird wegen unzureichender Begründung nicht eingetreten; die unentgeltliche Rechtspflege wird wegen Aussichtslosigkeit verweigert.