ATAS/744/2026
GE Cour de justice
Rückweisung zur medizinischen Ergänzungsabklärung
27. August
Sachverhalt
Die IV-Stelle verneinte den Anspruch der Versicherten auf sämtliche Leistungen. Im Beschwerdeverfahren wurden bildgebende Befunde und Fotografien zum rechten Arm eingereicht, worauf der regionale ärztliche Dienst eine nachträgliche Verschlechterung und den Bedarf einer orthopädisch-chirurgischen Abklärung bejahte.
Erwägungen
• Die medizinische Aktenlage war für die Beurteilung des Leistungsanspruchs unzureichend, weil eine mögliche, vor Erlass der Verfügung eingetretene Verschlechterung des Gesundheitszustands nicht abgeklärt war.
• Die Verwaltung muss den rechtserheblichen Sachverhalt von Amtes wegen vollständig erheben; deshalb ist die angefochtene Verfügung aufzuheben und die Sache zur ergänzenden Untersuchung, insbesondere zur orthopädischen Beurteilung, mit anschliessender neuer Verfügung zurückzuweisen.
Entscheid
Die Beschwerde wird teilweise gutgeheissen, die Verfügung vom 10. Oktober 2025 aufgehoben und die Sache zur ergänzenden Abklärung und neuen Entscheidung an die IV-Stelle zurückgewiesen.