4A_390/2026

Bundesgericht

Vertragsrecht

Versicherungsvertrag; Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege

11. August

Sachverhalt A.________ SA, in Liquidation, beantragte im kantonalen Versicherungsstreit gegen B.________ SA unentgeltliche Rechtspflege. Die Genfer erstinstanzliche Behörde wies das Gesuch ab; dagegen erhob die Gesellschaft direkt subsidiäre Verfassungsbeschwerde beim Bundesgericht. Erwägungen • Die angefochtene Verfügung über die unentgeltliche Rechtspflege stammte von einer kantonalen Erstinstanz; da sie kantonal weitergezogen werden konnte, war die Voraussetzung von Art. 75 Abs. 1 in Verbindung mit Art. 114 BGG nicht erfüllt. • Wegen der offensichtlichen Unzulässigkeit konnte das Bundesgericht weder die beantragte Aufschiebung und Vereinigung behandeln noch die behauptete Nichtigkeit der Verfügung feststellen; eine solche Feststellung setzt ein zulässiges Rechtsmittel voraus. Entscheid Auf die subsidiäre Verfassungsbeschwerde wurde nicht eingetreten; das Gesuch um unentgeltliche Rechtspflege wurde abgewiesen.
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