5A_696/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung

4. August

Sachverhalt Nach einer Gefährdungsmeldung errichtete die KESB für die Beschwerdeführerin wegen gesundheitlicher, finanzieller und wohnbezogener Schwierigkeiten eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung. Das Verwaltungsgericht bestätigte die Massnahme; dagegen gelangte sie an das Bundesgericht. Erwägungen • Die Rüge, die KESB hätte die Beschwerdeführerin persönlich anhören müssen, ist unzureichend begründet; eine persönliche Anhörung nach Art. 447 Abs. 1 ZGB ist nicht absolut, und neue Ausführungen dazu sind vor Bundesgericht unzulässig. • Die Kritik an den Feststellungen zu Erkrankungen, Depressionen, finanzieller Verschlechterung und Verwahrlosung ist rein appellatorisch. Gestützt auf diese verbindlichen Feststellungen ist die Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung als notwendige Schutzmassnahme rechtmässig; familiäre und anderweitige Unterstützung genügt nicht. Entscheid Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.
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