2C_270/2024
Bundesgericht
SRF News (Nichtveröffentlichte Kommentare zu Online-Artikeln)
22. Juli
Sachverhalt
SRF veröffentlichte zu einem Online-Artikel über Kim Jong-un eine Kommentardiskussion. Es verweigerte die Veröffentlichung eines Kommentars, der die redaktionelle Themenwahl und Gestaltung kritisierte, dabei aber von «Ausnahmetalenten» und einer «infantil» gestellten Frage sprach; die UBI wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab.
Erwägungen
• Die SRG ist bei der Moderation geöffneter Publikumsforen grundrechtsgebunden, verfügt aufgrund ihrer Programmautonomie jedoch über erheblichen Ermessensspielraum; eine Nichtveröffentlichung ist grundsätzlich zulässig, wenn sie der Netiquette dient, ausser sie bezweckt eigentliche Meinungszensur.
• Die beanstandete Zurückweisung beruhte nicht auf der inhaltlichen Kritik an Beitrag und Themenwahl, sondern auf dem abwertenden Tonfall («Ausnahmetalente», «infantil»); der Beschwerdeführer hätte seine Kritik ohne Weiteres sachlich umformulieren können, weshalb keine unzulässige Diskurssteuerung vorlag.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.