2C_270/2024

Bundesgericht

Grundrecht

SRF News (Nichtveröffentlichte Kommentare zu Online-Artikeln)

22. Juli

Sachverhalt SRF veröffentlichte zu einem Online-Artikel über Kim Jong-un eine Kommentardiskussion. Es verweigerte die Veröffentlichung eines Kommentars, der die redaktionelle Themenwahl und Gestaltung kritisierte, dabei aber von «Ausnahmetalenten» und einer «infantil» gestellten Frage sprach; die UBI wies die dagegen gerichtete Beschwerde ab. Erwägungen • Die SRG ist bei der Moderation geöffneter Publikumsforen grundrechtsgebunden, verfügt aufgrund ihrer Programmautonomie jedoch über erheblichen Ermessensspielraum; eine Nichtveröffentlichung ist grundsätzlich zulässig, wenn sie der Netiquette dient, ausser sie bezweckt eigentliche Meinungszensur. • Die beanstandete Zurückweisung beruhte nicht auf der inhaltlichen Kritik an Beitrag und Themenwahl, sondern auf dem abwertenden Tonfall («Ausnahmetalente», «infantil»); der Beschwerdeführer hätte seine Kritik ohne Weiteres sachlich umformulieren können, weshalb keine unzulässige Diskurssteuerung vorlag. Entscheid Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird.
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