1C_492/2025
Bundesgericht
Kantonale Energieregulierung; Sanierung von Elektroheizungen und elektrischen Warmwasserbereitern; Nichteintreten auf das Begehren
19. August
Sachverhalt
Die Eigentümer von Häusern mit Elektroheizungen und ein Verein fochten die vom Waadtländer Staatsrat erlassene und veröffentlichte Richtlinie zum Sanierungsdekret für Elektroheizungen abstrakt an. Das Waadtländer Verfassungsgericht trat auf das Begehren nicht ein, weil die Richtlinie eine interne Verwaltungsverordnung ohne Rechtsnormen sei.
Erwägungen
• Die Richtlinie konkretisiert lediglich die im Dekret vorgesehenen Rechte und Pflichten, unbestimmten Rechtsbegriffe und technischen Berechnungen; dass sie auf einer Delegation beruht oder veröffentlicht wurde, macht sie nicht zur gesetzesvertretenden Verordnung.
• Eine Verwaltungsverordnung kann ausnahmsweise abstrakt überprüft werden, wenn sie externe Wirkungen entfaltet und kein wirksamer Rechtsschutz gegen einen späteren anfechtbaren Hoheitsakt besteht; diese zweite Voraussetzung fehlt, weil die Betroffenen die Sanierungs-, Befreiungs- oder Fristverlängerungsentscheide anfechten können.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die vorinstanzliche Nichteintretensentscheidung bleibt bestehen.