5F_34/2026
Bundesgericht
Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_619/2026 vom 7. Juli 2026
17. August
Sachverhalt
Nachdem das Bundesgericht auf eine Beschwerde gegen die Abweisung eines Ausstandsgesuchs mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten war, verlangte A.________ eventualiter die Revision dieses Urteils und reichte dazu eine umfassendere Begründung ein.
Erwägungen
• Die Revision eines rechtskräftigen Bundesgerichtsurteils dient weder der Nachbegründung einer ungenügend begründeten Beschwerde noch der erneuten materiellen Diskussion oder der Rüge falscher Rechtsanwendung.
• Das Gesuch genügte den Begründungsanforderungen nicht, weil weder ein konkreter Revisionsgrund nach Art. 121 ff. BGG bezeichnet noch dessen Verwirklichung dargelegt wurde.
Entscheid
Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.