5F_34/2026

Bundesgericht

Familienrecht

Revisionsgesuch gegen das Urteil des Schweizerischen Bundesgerichts 5A_619/2026 vom 7. Juli 2026

17. August

Sachverhalt Nachdem das Bundesgericht auf eine Beschwerde gegen die Abweisung eines Ausstandsgesuchs mangels hinreichender Begründung nicht eingetreten war, verlangte A.________ eventualiter die Revision dieses Urteils und reichte dazu eine umfassendere Begründung ein. Erwägungen • Die Revision eines rechtskräftigen Bundesgerichtsurteils dient weder der Nachbegründung einer ungenügend begründeten Beschwerde noch der erneuten materiellen Diskussion oder der Rüge falscher Rechtsanwendung. • Das Gesuch genügte den Begründungsanforderungen nicht, weil weder ein konkreter Revisionsgrund nach Art. 121 ff. BGG bezeichnet noch dessen Verwirklichung dargelegt wurde. Entscheid Auf das Revisionsgesuch wird nicht eingetreten.
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