6B_284/2026
Bundesgericht
Landesverweisung, Ausschreibung im SIS, Willkür
31. Juli
Sachverhalt
Der türkische Staatsangehörige A.________, 1994 im Alter von 15 Jahren in die Schweiz eingereist, wurde wegen mehrfacher Nötigung und wiederholter Missachtung eines Kontakt- und Rayonverbots zu 13 Monaten unbedingter Freiheitsstrafe verurteilt. Bezirks- und Obergericht ordneten zusätzlich eine fünfjährige Landesverweisung mit SIS-Ausschreibung an.
Erwägungen
• Die nicht obligatorische Landesverweisung ist trotz des 30-jährigen Aufenthalts verhältnismässig: Das erhebliche öffentliche Fernhalteinteresse überwiegt angesichts zahlreicher Vorstrafen, wiederholter Freiheitsstrafen und erneuter Delinquenz deutlich.
• Familiäre Bindungen in der Schweiz, namentlich zu den Töchtern, begründen keine besondere Härte; eine Reintegration in der Türkei ist zumutbar. Ein absolutes Vollzugshindernis wurde mangels konkret drohender Folter oder unmenschlicher Behandlung verneint; nachgereichte Akten waren zudem unzulässige Noven.
Entscheid
Die Beschwerde wurde abgewiesen, soweit darauf eingetreten wurde; die fünfjährige Landesverweisung blieb bestehen.