2C_430/2026
Bundesgericht
Bürgerrecht und Ausländerrecht
Nichteintreten auf Asylgesuch und Wegweisung
13. August
Sachverhalt
Der ägyptische Staatsangehörige A.________ ersuchte in der Schweiz um Asyl, nachdem ihm in Griechenland Schutz gewährt worden war und die griechischen Behörden seiner Rückübernahme zugestimmt hatten. Das SEM trat auf das Gesuch nicht ein und wies ihn weg; das Bundesverwaltungsgericht bestätigte diesen Entscheid.
Erwägungen
• Die Beschwerde in öffentlich-rechtlichen Angelegenheiten ist nach Art. 83 lit. d Ziff. 1 BGG gegen den negativen Asylentscheid des Bundesverwaltungsgerichts ausgeschlossen; die gesetzliche Gegenausnahme ist weder behauptet noch ersichtlich.
• Eine subsidiäre Verfassungsbeschwerde steht gegen Entscheide des Bundesverwaltungsgerichts nicht offen. Die Beschwerde ist deshalb offensichtlich unzulässig und die erhobenen Rügen können nicht geprüft werden.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.