6B_361/2026
Bundesgericht
Versuchte vorsätzliche Tötung, mehrfache Gefährdung des Lebens, mehrfache Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte; Strafzumessung
7. September
Sachverhalt
Nach einem Einbruchdiebstahl fuhr A.________ zur Flucht zunächst auf zwei Polizisten zu, die ausweichen mussten. Kurz darauf steuerte er den Lieferwagen auf einen am Boden liegenden Komplizen und zwei weitere Polizisten zu; der Komplize wurde im letzten Moment weggezogen. Das Obergericht bestätigte Schuldsprüche wegen versuchter Tötung, mehrfacher Gefährdung des Lebens sowie Gewalt und Drohung gegen Behörden und Beamte und die Freiheitsstrafe von neun Jahren und einem Monat.
Erwägungen
• Das Zufahren mit 26–29 km/h auf die zwei ersten Polizisten schuf bei einer verbleibenden Reaktionszeit von rund zwei Sekunden eine unmittelbare Lebensgefahr; A.________ erkannte die Personen, nahm die Gefahr vorsätzlich in Kauf und handelte angesichts des krassen Missverhältnisses zwischen Lebensgefährdung und Fluchtziel skrupellos (Art. 129 StGB).
• Gegenüber den zwei weiteren Polizisten erfüllte die Fahrt ebenfalls Art. 129 StGB, während hinsichtlich des praktisch ausweglosen, liegenden Komplizen Eventualvorsatz zur Tötung vorlag: Die fehlende Bremsung und die nur durch fremde Intervention verhinderte Überrollung liessen auf eine Inkaufnahme des Todes schliessen. Die Strafzumessung hielt sich im Ermessen der Vorinstanz.
Entscheid
Die Beschwerde wird abgewiesen, soweit darauf eingetreten wird; die Freiheitsstrafe von neun Jahren und einem Monat bleibt bestehen.