5A_677/2026
Bundesgericht
Beistandschaft
29. Juli
Sachverhalt
Für die Beschwerdeführerin bestand seit 2022 eine Vertretungsbeistandschaft mit Vermögensverwaltung. Ihr Gesuch um Aufhebung der Beistandschaft und sinngemäss um Wechsel des Beistands wurde von KESB, Bezirksrat und Obergericht abgewiesen; dagegen gelangte sie an das Bundesgericht.
Kernaussagen
• Die Beschwerdeführerin setzte sich nicht sachbezogen mit der vorinstanzlichen Begründung auseinander, wonach die Beistandschaft wegen eines evidenten Schwächezustands erforderlich und die Beistandsperson geeignet sei; ihre pauschale Kritik war appellatorisch und genügte den Begründungsanforderungen nicht.
• Die Rüge zur Gegenstandslosigkeit des Gesuchs um unentgeltliche Rechtspflege war mangels Kostenerhebung unbegründet; zudem ist das Bundesgericht weder Aufsichtsbehörde über kantonale Instanzen noch für Strafanzeigen zuständig.
Entscheid
Auf die Beschwerde wird nicht eingetreten.