ZD25.044136
VD Tribunal cantonal
Invalidenversicherung
27. August
Sachverhalt
Nach einem Rückfall von Brustkrebs und einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit stellte das IVA ab dem 1. August 2024 einen gemischten Status mit 50 % Erwerbstätigkeit und 50 % Haushaltstätigkeit fest und reduzierte dadurch die ganze Rente auf 56 %. Die Versicherte, die zunächst zu 100 % und anschliessend zu 80 % gearbeitet hatte, focht diese Statusänderung an.
Erwägungen
• Der Status hängt von der Tätigkeit ab, die die Versicherte bei guter Gesundheit ausgeübt hätte; die im Rahmen der Haushaltabklärung gemachten Angaben genügten nicht, um eine Reduktion auf 50 % zu belegen, zumal sie damals durch die Auswirkungen der Radiotherapie stark beeinträchtigt und nicht in der Lage war, sich diese hypothetische Situation vollständig vorzustellen.
• Die früheren Tätigkeiten zu 100 % und 80 %, ihre ersten Angaben zugunsten eines Pensums von 80 %, die Betreuungsarrangements und die finanziellen Erfordernisse des Haushalts belegten überwiegend, dass sie eine Erwerbstätigkeit von 80 % beibehalten hätte; der Status hätte daher weiterhin auf 80 % erwerbstätig und 20 % im Haushalt festgelegt werden müssen.
Entscheid
Die Beschwerde wird gutgeheissen; der Entscheid wird abgeändert und eine ganze Rente wird ab dem 1. August 2023 zugesprochen, ohne Reduktion nach dem 31. Juli 2024.