ZD25.044136

VD Tribunal cantonal

Invalidenversicherung

Invalidenversicherung

27. August

Sachverhalt Nach einem Rückfall von Brustkrebs und einer vollständigen Arbeitsunfähigkeit stellte das IVA ab dem 1. August 2024 einen gemischten Status mit 50 % Erwerbstätigkeit und 50 % Haushaltstätigkeit fest und reduzierte dadurch die ganze Rente auf 56 %. Die Versicherte, die zunächst zu 100 % und anschliessend zu 80 % gearbeitet hatte, focht diese Statusänderung an. Erwägungen • Der Status hängt von der Tätigkeit ab, die die Versicherte bei guter Gesundheit ausgeübt hätte; die im Rahmen der Haushaltabklärung gemachten Angaben genügten nicht, um eine Reduktion auf 50 % zu belegen, zumal sie damals durch die Auswirkungen der Radiotherapie stark beeinträchtigt und nicht in der Lage war, sich diese hypothetische Situation vollständig vorzustellen. • Die früheren Tätigkeiten zu 100 % und 80 %, ihre ersten Angaben zugunsten eines Pensums von 80 %, die Betreuungsarrangements und die finanziellen Erfordernisse des Haushalts belegten überwiegend, dass sie eine Erwerbstätigkeit von 80 % beibehalten hätte; der Status hätte daher weiterhin auf 80 % erwerbstätig und 20 % im Haushalt festgelegt werden müssen. Entscheid Die Beschwerde wird gutgeheissen; der Entscheid wird abgeändert und eine ganze Rente wird ab dem 1. August 2023 zugesprochen, ohne Reduktion nach dem 31. Juli 2024.
Auf bger.ch öffnen →